Ausflug der Fachklasse für Steuerfachangestellte zum Finanzgericht Münster

Am 29.11.2022 machten wir, die STO 1 uns gemeinsam mit unserem Klassenlehrer - Herrn Tinnemeyer auf dem Weg nach Münster, um im Finanzgericht an zwei Gerichtsverfahren teilzunehmen, wobei der Schwerpunkt der Gerichtsverfahren auf Berichtigungsverfahren im Sinne der Abgabenordung lag.

Wir starteten den Tag um 9:15 Uhr. Unsere geplante Uhrzeit zum Treffen vor dem Finanzgericht, aber Herr Tinnemeyer und einige andere Schüler, die mit dem Bus anreisten, waren zu spät. Trotzdem schafften wir es noch pünktlich zur ersten Gerichtsverhandlung um 9:30 Uhr. Im ersten Streitfall ging es um die Frage, ob das Finanzamt nach Treu und Glauben gemäß §242 BGB daran gehindert war im Jahr 2019 die ESt-Festsetzung für das Streitjahr 1988 zu ändern. Die Angeklagte im Beistand Ihrer Steuerberater argumentierten Ihre Position und Meinungen mit Hilfe der Gesetzestexte und vorgelegten Unterlagen sehr deutlich. Sie beklagten die Untätigkeit des Finanzamtes über die vergangenen 34 Jahre und dem bei der Steuerpflichtigen damit entstandenen Vertrauensschutz. Sie untermauerten ihre Klage auf Verwirkung zum einen durch detaillierte Darstellung der Aktenlage und zum anderen durch eine persönliche Stellungnahme der Klägerin, in der sie glaubhaft die letzten Worte ihres Mannes schilderte, der ihr sagte, dass sie sich keine Sorgen um die Finanzen und Steuern machen sollte, weil alles geklärt wäre. Wir als auch die Richterin waren sichtlich von der Argumentation der Steuerberater beeindruckt. Wir waren fest davon überzeugt, dass die Steuerpflichtige dieses Verfahren für sich entscheiden wird. Aufgrund der Tatsache, dass die Steuerschuld jedoch schon korrekt festgesetzt war und es nur noch um die Frage ging, in welchem Veranlagungsjahr (1987 oder 1988) der Veräußerungsgewinn berücksichtigt werden sollte, konnte die Steuerpflichtige bzw. Klägerin trotz Unterstützung Ihrer Steuerberater diesen Fall nicht für sich entscheiden.

Im zweiten Fall ging es um ein grobes Verschulden seitens des vorherigen Steuerberaters der Steuerpflichtigen, da falsche Sachkonten verwendet wurden und falsche Anfangsbestände in der Bilanz und der Kapitalkonten eingetragen wurden. Der neue Steuerberater der Angeklagten versuchte argumentativ dem Finanzamt „den Schuh zuzuschieben“, in dem er gemäß § 129 AO eine offenbare Unrichtigkeit beklagte, jedoch wurden neue Beweise hervorgehoben und selbst der Steuerberater musste schnell eingestehen, dass er seinen Vorgänger nicht mehr unterstützen konnte. Dieser Fall wird vermutlich ein Streitthema für die Berufshaftpflichtversicherung des vorherigen Steuerberaters werden.

Darauffolgend gingen wir zusammen bei „Hans im Glück essen“ und besuchten die Überwasserkirche mit dem Kunstwerk: der Mond von Luke Jerram. Anschließend schlenderten wir über die verschiedensten Weihnachtsmärkte von Münster und ließen den Tag mit einem Glühwein ausklingen.

Ein großer Dank geht an den Förderverein des BWV Ahaus, der diesen lehrreichen und schönen Tag in Münster finanziell unterstützt hat. Dieser Zuschuss wurde durch eine großzügige Spende der Steuerberatungskanzlei Wenker Ostendorf Partner aus Ahaus ermöglicht.

Jonas Hamann

(Auszubildender im 3. Lehrjahr zum Steuerfachangestellten in der Kanzlei Bertling, Ritter und Partner, Stadtlohn)