Bei Beendigung des Bildungsgangs oder Abgang von der Schule:
Die Schülerinnen und Schüler müssen selbst ihr Deutschlandticket-Abo zum 31.07.2024 gegenüber der RVM kündigen. Dies kann auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen ( Post: RVM, Laggenbecker Str. 90, 49477 Ibbenbüren; E-Mail:
Die Kündigung sollte jetzt schnellstmöglich – spätestens bis zum 10.07.2024 - erfolgen. Die Chipkarten sind selbstverständlich noch bis zum 31.07.2024 gültig und können so lange verwendet werden. Danach, also ab dem 1.8.2024, bittet die RVM um Rückgabe der Karten entweder an den/die Busfahrer/in, an den RVM-Standort in Stadtlohn (Boschstr. 7) oder per Post an die vorgenannte Anschrift in Ibbenbüren.
Bei Wiederholung des Bildungsgangs:
Die Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang wiederholen und weiterhin ein Deutschlandticket abonnieren wollen, müssen keinen neuen Bestellschein ausfüllen. Sie bekommen von der RVM eine neue Chipkarte zugestellt, die dann ab dem 1.8.2024 gültig ist. Die alte Chipkarte ist ab diesem Zeitpunkt ungültig und sollte zurückgegeben werden.
Bei Wechsel in einen anderen Bildungsgang (zum Beispiel von AV in BFS1 oder BFS1 in BFS2) :
Es muss auf jeden Fall ein neuer Bestellschein ausgefüllt, unterschrieben und im Schulbüro abgegeben werden. Dies sollte möglichst vor Beginn der Sommerferien erfolgt sein.
Wichtiger Hinweis:
Bei jedem Vorgang (Verlängerung, Wiederholung oder Wechsel des Bildungsgangs) übersendet die RVM ein Schreiben, auf dem eine neue Chipkarte befestigt ist, die dann ab dem 1.8.2024 gültig ist. Grundsätzlich kann man den einzelnen Chipkarten nicht ansehen, ob es sich um eine neue (gültige) oder eine alte (inzwischen gekündigte, also ungültige) Karte handelt. Um Verwechslungen zu vermeiden, empfehlen wir daher, die neue Karte nicht vor dem 1.8.2024 von dem Schreiben der RVM zu trennen bzw. die Karte zu kennzeichnen.