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Umsetzung der am 20.03.2022 in Kraft tretenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes an Schulen in NRW
- Maskenpflicht
Bis Samstag, 2. April 2022, wird §2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in der Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
- Testungen
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Weitere Hinweise
- Das Tragen von Masken ist nur draußen auf dem Schulhof freiwillig.
- FFP2-Masken sind empfohlen.
Weiterhin gilt:
- Der Unterricht wird laut Stundenplan in den Klassen und Kursen erteilt (Präsenzunterricht),
- Für alle Schüler*innen und Student*innen gilt eine umfassende Maskenpflicht (Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske) im gesamten Schulgebäude.
Vorgaben zum Lüften:
- Stoßlüften alle 20 Minuten (oder wenn die CO2-Ampel Alarm gibt)
- Querlüften, wo immer es möglich ist
- Lüften während der gesamten Pausendauer
Bitte passen Sie Ihre Kleidung dementsprechend an (Zwiebelprinzip)!
Bitte unterstützen Sie uns durch Ihr verantwortungsvolles Verhalten!